Organisation
Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung ist das oberste Organ der Abteilung und besteht aus allen Aktivmitgliedern. Mitglieder, die das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben werden durch ihre gesetzlichen Vertreter repräsentiert. Die Abteilungsversammlung wird einmal im Jahr im Rahmen des Elternabends bzw. Familientages einberufen und befindet über grundsätzliche Fragen des Pfadibetriebes und wählt die Mitglieder des Elternrates sowie den/die Revisor/in.
Elternrat
Der Elternrat setzt sich aus 4 bis max. 8 volljährigen Personen zusammen, die Eltern von aktiven Mitgliedern, ehemalige Pfadfinder/innen oder sonst der Pfadi nahe stehenden Personen sind. Der Elternrat übt die allgemeine Aufsicht über die Abteilung aus und steht ihr, wenn nötig, beratend bei, lässt der Abteilungsleitung jedoch volle Freiheit in der Pfadiarbeit. Zudem kann er die Leitung bei administrativen Aufgaben und bei der Pflege der Beziehungen zu Behörden, der Presse und der Öffentlichkeit unterstützen.
Pfadimaterialverkaufsstelle
Hier kann alles Notwendige und Nützliche für die nächsten Pfadiabenteuer bezogen werden.
Abteilungsleitung
Die Abteilungleitung besteht aus einer oder zwei erfahrenen Leitungspersonen und trägt zusammen mit den Stufenleitern die Gesamtverantwortung für den Pfadibetrieb. Zu den Aufgaben gehören die Führung und Betreuung aller Leiter und die Koordination der Jahresplanung und Arbeit in den einzeln Stufen und grösserer Anlässe. Zudem ist die Abteilungsleitung verantwortlich für die Ausbildung der Leiter und vertritt die Abteilung gegenüber dem Kantonalverband, den Behörden und der Öffentlichkeit. Die Abteilungsleitung wird vom Elternrat auf Vorschlag der Leitung gewählt.
Stufenleiter
Der/die Stufenleiter/in trägt die Hauptverantwortung der jeweiligen Altersstufe, ist primäre Ansprechsperson für die Eltern und führt die Mitgliederliste. Unterstützt wird er/sie dabei von den Mitleitern, welche bestimmte administrative Aufgaben, wie das Führen der Stufenkasse, abnehmen können.